Ein Fernstudium ist flexibel – aber selten kostenlos. Studiengebühren, Fachliteratur und Technik summieren sich schnell. Damit dein Studium nicht an der Finanzierung scheitert, findest du hier alle Möglichkeiten, um ein Fernstudium zu bezahlen – verständlich erklärt und auf dem neuesten Stand.
Viele denken bei staatlicher Förderung sofort an das klassische BAföG – und schließen daraus, dass ein Fernstudium davon automatisch ausgeschlossen ist. Doch das stimmt so nicht. Auch im Fernstudium gibt es staatliche Fördermöglichkeiten – unter bestimmten Voraussetzungen.
In diesem Abschnitt findest du alles, was du zu den wichtigsten staatlichen Förderprogrammen wissen musst: von BAföG über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bis zu Aufstiegs-BAföG und Weiterbildungsprämien. Verständlich erklärt, mit Praxisbeispielen, Tipps und den häufigsten Stolperfallen.
Ja, aber es gibt Hürden. Grundsätzlich kannst du auch im Fernstudium BAföG erhalten – vorausgesetzt, dein Studiengang ist gleichwertig mit einem Präsenzstudium und wird in Vollzeit absolviert.
Kriterium | Erklärung |
---|---|
Studienform | Das Fernstudium muss als Vollzeitstudium anerkannt sein |
Hochschule | Staatlich anerkannt und förderfähig |
Alter | Max. 45 Jahre (bei Erststudium); Ausnahmen möglich |
Erstausbildung | In der Regel nur für die erste akademische Ausbildung |
Leistungsnachweis | Ab dem 5. Fachsemester erforderlich |
Wohnsitz | Ständiger Wohnsitz in Deutschland notwendig |
Tipp: BAföG wird elternunabhängig, wenn du z. B. über 30 bist, vorher gearbeitet hast oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweist.
Antragstellung:
Online über www.bafoeg-digital.de oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Ein Antrag lohnt sich auch dann, wenn du dir unsicher bist, ob du gefördert wirst.
Der Bildungsgutschein nach §81 SGB III ist eine der stärksten Fördermaßnahmen für ein Fernstudium – vor allem für Arbeitsuchende oder Berufsrückkehrer:innen.
Die Agentur für Arbeit übernimmt mit diesem Gutschein 100 % der Studiengebühren, teilweise auch Fahrtkosten, Lernmittel und Kinderbetreuungskosten – vorausgesetzt, dein Studium ist beruflich relevant und bei einem AZAV-zertifizierten Träger.
Tipp: Bereite dich gut auf das Gespräch vor – zeig, warum der gewählte Studiengang dir echte berufliche Perspektiven eröffnet.
Dieses Förderprogramm richtet sich an Berufstätige, die eine höherqualifizierende Weiterbildung machen – z. B. zum Fachwirt, Betriebswirt, Meister oder Erzieher. Auch berufsbegleitende Lehrgänge oder Fernstudiengänge können förderfähig sein.
Beispiel: Du machst ein Fernstudium zum staatlich geprüften Betriebswirt oder Techniker – dann kannst du das Aufstiegs-BAföG beantragen.
👉 Mehr Infos: www.aufstiegs-bafoeg.de
Einige Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme – gerade für Berufstätige, die sich mit einem Fernstudium weiterentwickeln wollen:
Hinweis: Die Programme ändern sich regelmäßig – aktuelle Infos findest du bei den jeweiligen Landesministerien oder Kammern.
Ein oft übersehener Paragraf: Laut §56 SGB III können Arbeitnehmer:innen für berufliche Weiterbildungen mit Abschluss bis zu 100 % der Kosten durch die Agentur für Arbeit ersetzt bekommen – auch wenn sie nicht arbeitslos sind.
Voraussetzung:
Gerade berufsbegleitende Fernstudiengänge können darunterfallen – wenn sie z. B. auf einen neuen Aufgabenbereich vorbereiten oder vor dem Wechsel in einen anderen Beruf stehen.
Staatliche Förderung im Fernstudium ist möglich – aber oft mit Hürden verbunden. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig informierst, gründlich vorbereitest und den Dialog mit Behörden suchst. Ob BAföG, Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG: Wer gut argumentieren kann, hat oft mehr Spielraum als gedacht.
Zusammengefasst:
Wenn das Geld knapp wird – aber der Abschluss in greifbarer Nähe ist – kann der Bildungskredit der KfW eine wichtige Brücke schlagen. Anders als das klassische BAföG richtet sich dieses staatliche Förderinstrument gezielt an Studierende, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden – z. B. im Hauptstudium, in den letzten zwei Studienjahren oder im Master.
Das Besondere: Der Bildungskredit ist zweckgebunden, flexibel und günstig. Und vor allem: Er wird unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Studierenden vergeben.
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit des Bundes, der über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergeben wird. Die Abwicklung erfolgt über das Bundesverwaltungsamt (BVA). Ziel ist es, Studierenden in der Endphase ihrer Ausbildung finanzielle Sicherheit zu geben, damit sie sich auf ihren Abschluss konzentrieren können – ohne zusätzlichen Jobstress.
Er unterscheidet sich vom KfW-Studienkredit, weil:
Damit du den Bildungskredit beantragen kannst, musst du folgende Kriterien erfüllen:
Voraussetzung | Details |
---|---|
Alter | Zwischen 18 und 36 Jahren beim Antrag |
Staatsangehörigkeit | Deutsche oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland |
Studienstand | Mindestens im 3. Semester eines Bachelorstudiums oder im Master |
Einrichtung | Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fernhochschule |
Zulassung | Vollständige Immatrikulation erforderlich |
Kombinierbarkeit | Parallel zum BAföG möglich, wird aber individuell geprüft |
Tipp: Auch viele Fernhochschulen (z. B. IUBH, Euro-FH, Apollon Hochschule) sind förderfähig, sofern sie staatlich anerkannt sind und du dort ein akademisches Studium belegst.
Der Bildungskredit kann ganz nach deinem Bedarf flexibel gestaltet werden:
Beispiel:
Du beantragst 300 € monatlich für 18 Monate → Gesamtsumme 5.400 €
Auf Wunsch zusätzlich eine Einmalzahlung von 1.800 € für eine Auslandsreise → neue Gesamtsumme: 7.200 €
Die Rückzahlung beginnt frühestens vier Jahre nach der ersten Auszahlung – also oft erst nach Studienabschluss und Berufseinstieg.
Vorteil: Du hast ausreichend Zeit, einen Job zu finden, bevor du zurückzahlen musst.
Der Bildungskredit ist besonders günstig, weil die Zinsen vom Bund subventioniert werden:
👉 Der jeweils aktuelle Zinssatz wird halbjährlich auf www.kfw.de veröffentlicht.
Die Antragstellung ist komplett digital möglich:
⏱ Bearbeitungszeit: ca. 2–4 Wochen
🏦 Auszahlung erfolgt durch die KfW, Koordination über das BVA
Merkmal | Bildungskredit (KfW) | BAföG |
---|---|---|
Altersgrenze | 36 Jahre | 45 Jahre (Erstausbildung) |
Förderzeitpunkt | Haupt- oder Endphase des Studiums | Gesamtes Studium |
Förderhöhe | Bis 7.200 € (max. 24 Monate) | Bis ca. 934 €/Monat (Stand 2024) |
Rückzahlung | Kompletter Kredit + Zinsen | 50 % Zuschuss, 50 % zinsfreies Darlehen |
Einkommen relevant? | Nein | Ja |
Antragstellung | Du selbst (Online beim BVA) | Formulare + Einkommensnachweise der Eltern/Partner |
💡 Kombination möglich: Wenn du z. B. BAföG nur für 12 Monate bekommst, kannst du danach noch einen Bildungskredit beantragen.
Der Bildungskredit der KfW ist eine starke Ergänzung für alle, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden – sei es im Präsenz- oder Fernstudium. Er ist einfach zu beantragen, schnell ausgezahlt und kommt ohne Bonitätsprüfung oder bürokratische Hürden aus.
Für viele Fernstudierende kann er der entscheidende Schritt zum erfolgreichen Abschluss sein – gerade dann, wenn andere Förderungen (wie BAföG) auslaufen oder nicht mehr greifen.
Ein Fernstudium kann teuer sein – aber es gibt eine gute Nachricht: Viele deiner Ausgaben kannst du steuerlich absetzen. Das senkt deine Steuerlast und verschafft dir bares Geld zurück. Je nachdem, ob du gerade dein erstes Studium oder bereits einen zweiten Abschluss machst, gelten dabei unterschiedliche Regeln.
In diesem Abschnitt erfährst du, welche Kosten du absetzen darfst, wie du sie richtig einreichst und worauf du bei der Steuererklärung unbedingt achten solltest.
Ob dein Fernstudium als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzbar ist, hängt davon ab, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Zweitausbildung handelt.
Ausbildungstyp | Absetzbarkeit | Maximalbetrag | Verlustvortrag möglich? |
---|---|---|---|
Erststudium | Sonderausgaben | 6.000 € pro Jahr | Nein |
Zweitstudium | Werbungskosten | Unbegrenzt | Ja |
Wichtig: Werbungskosten sind steuerlich besser, da du sie auch rückwirkend mit späterem Einkommen verrechnen kannst (Verlustvortrag). Das lohnt sich besonders, wenn du im Moment noch wenig verdienst.
Im Fernstudium fallen viele kleine und große Ausgaben an – und fast alle davon kannst du geltend machen, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Dazu gehören:
Lisa macht ein berufsbegleitendes Fernstudium zum Betriebswirt. Ihre Kosten:
Kostenart | Beispiele |
---|---|
Studiengebühren | Raten, Prüfungs- und Verwaltungskosten |
Fachliteratur | Bücher, E-Books, Zeitschriften |
Technik & Zubehör | Laptop, Drucker, Monitor, Software |
Arbeitszimmer | Nur bei Nachweis: anteilige Miete, Strom, Möbel |
Fahrtkosten | 0,30 €/km zu Prüfungen oder Seminaren |
Reisekosten | Übernachtung, Verpflegungspauschalen, Tickets |
Arbeitsmittel | Office, Lern-Apps, Abos, Plattformen |
Telefon & Internet | Anteilig bei beruflicher Nutzung (z. B. 20 %) |
Wenn Lisa 40.000 € im Jahr verdient, spart sie damit ca. 1.700 € Steuern (je nach Steuersatz).
Wenn dein Fernstudium eine Zweitausbildung ist:
Wenn es dein Erststudium ist:
Wenn du aktuell noch kein oder nur wenig Einkommen hast, kannst du deine Werbungskosten trotzdem geltend machen – mit einem sogenannten Verlustvortrag.
Das heißt:
Deine Ausgaben werden gespeichert und automatisch in dem Jahr angerechnet, in dem du genug verdienst.
Tipp: Auch wenn du noch kein Einkommen hast – mach jedes Jahr eine Steuererklärung! Nur so kannst du den Verlustvortrag nutzen.
✅ Belege sammeln:
Kaufbelege, Studienbescheinigungen, Verträge – alles aufbewahren, idealerweise digital
✅ Privat vs. beruflich trennen:
Wenn du Technik oder Internet auch privat nutzt, musst du den beruflichen Anteil schätzen (z. B. 50 %)
✅ Keine doppelte Absetzung:
Nur das angeben, was nicht schon über Arbeitgeber oder BAföG abgedeckt wurde
✅ Steuerberatung:
Wenn du unsicher bist, hilft ein Gespräch mit Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein
Ein Stipendium – das klingt oft nach Elite-Unis und Einser-Abis. Doch das ist ein Irrtum. Auch im Fernstudium gibt es viele Stipendien und Förderprogramme – und sie sind oft viel zugänglicher, als viele denken.
Egal ob du berufstätig bist, gerade dein erstes Studium nachholst oder besondere Lebensumstände mitbringst: Wenn dein Fernstudium dich beruflich oder persönlich weiterbringt, stehen die Chancen gut, dass du finanzielle Unterstützung erhalten kannst.
In diesem Abschnitt findest du einen Überblick über:
Kurz gesagt: Fast jede*r. Denn die meisten Stipendien richten sich nicht nur nach Noten, sondern auch nach Motivation, Lebenslauf, sozialem Engagement, Berufserfahrung oder besonderen persönlichen Situationen (z. B. Alleinerziehende, Späteinsteiger, Menschen mit Migrationshintergrund).
Typische Zielgruppen:
Stipendium | Für wen? | Förderung |
---|---|---|
Weiterbildungsstipendium | Junge Berufstätige mit sehr guter Ausbildung | Bis 8.700 € |
Aufstiegsstipendium | Berufserfahrene mit Engagement | Bis 933 €/Monat + Pauschalen |
Deutschlandstipendium | Studierende mit Leistung + Engagement | 300 €/Monat |
👉 Mehr Infos: www.sbb-stipendien.de
👉 Infos: www.aufstiegsstipendium.de
👉 Infos: www.deutschlandstipendium.de
Viele Fernunis bieten eigene Stipendienprogramme an – zum Beispiel:
Fernhochschule | Art der Förderung |
---|---|
IU Internationale Hochschule | Bedarfs- und Frauenstipendium |
Fernuni Hagen | Härtefall- und Leistungsstipendien |
Apollon Hochschule | Soziales Engagement |
Euro-FH | Karriere-Stipendium für Berufstätige |
Tipp: Informiere dich direkt auf der Website deiner Hochschule – die Bewerbungsfristen sind meist jährlich oder halbjährlich.
Es gibt zahlreiche große und kleine Förderwerke – oft mit eigener inhaltlicher Ausrichtung:
Stiftung | Ausrichtung |
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Friedrich-Ebert-Stiftung | Soziale Gerechtigkeit, Förderung von Arbeiterkindern |
Konrad-Adenauer-Stiftung | Politische Bildung, gesellschaftliches Engagement, christlich-demokratische Werte |
Heinrich-Böll-Stiftung | Umweltthemen, Gleichstellung, Diversität, grüne Politik |
Hans-Böckler-Stiftung | Gewerkschaftsnahe Bildung, Interessenvertretung von Arbeitnehmern |
Rosa-Luxemburg-Stiftung | Soziale Gerechtigkeit, linke Politik, kritische Wissenschaft |
Avicenna-Stiftung | Begabte muslimische Studierende mit gesellschaftlichem Engagement |
Ein Stipendium bekommst du nicht einfach so. Aber: Mit einer klaren, ehrlichen Bewerbung und guter Vorbereitung hast du echte Chancen.
Tipps für deine Bewerbung:
Ein gutes Motivationsschreiben ist oft wichtiger als dein Notenschnitt.
✅ Nutze Plattformen wie:
✅ Sprich mit der Studienberatung deiner Fernuni
✅ Bewirb dich auch, wenn du nicht „perfekt ins Raster“ passt – viele Programme suchen Vielfalt
✅ Achtung: Fristen einhalten! Die meisten Programme haben feste Bewerbungszeiträume
Ein Fernstudium lebt von Flexibilität – und das gilt auch für die Finanzierung. Viele Fernstudierende stehen mitten im Berufsleben, andere möchten oder müssen neben dem Studium Geld verdienen. Doch was ist erlaubt? Was lohnt sich wirklich? Und wie viel bleibt am Ende übrig?
In diesem Abschnitt erfährst du, welche Arbeitsmodelle sich mit einem Fernstudium gut kombinieren lassen, worauf du steuerlich und sozialversicherungsrechtlich achten solltest und wie du deine Zeit zwischen Studium und Job am besten managst.
Ein Nebenjob im Fernstudium hat viele Vorteile:
Doch ein Nebenjob kann auch zur Belastung werden, wenn du dich verzettelst oder die Zeit nicht gut einteilst. Deshalb ist eine gute Planung entscheidend.
💡 Tipp: Bei mehreren Minijobs zählt die Summe der Einkommen. Sobald du über 520 € kommst, giltst du als sozialversicherungspflichtig.
⚠️ Wichtig: Auch Fernstudierende können Werkstudentenjobs ausüben – sofern ihr Studium als ordentlich gilt. Das ist meist bei staatlich anerkannten Vollzeit-Fernstudiengängen der Fall. Die Bewertung kann im Einzelfall abweichen – daher lohnt sich ein Blick in die Immatrikulationsbescheinigung und ggf. Rücksprache mit dem Arbeitgeber.
Viele Fernstudierende sind bereits berufstätig. Ein Studium neben dem Hauptjob ist grundsätzlich möglich – allerdings mit Herausforderungen:
💬 Tipp: Sprich mit deinem Vorgesetzten offen über deine Studienpläne. Manche Unternehmen übernehmen sogar anteilig die Studienkosten oder gewähren flexible Arbeitszeiten.
Ob Nachhilfe geben, Texte schreiben oder ein eigenes Online-Business – auch selbstständige Tätigkeiten lassen sich gut mit einem Fernstudium verbinden.
📌 Beachte: Wenn du familienversichert oder BAföG-Empfänger:in bist, gelten besondere Grenzen – informiere dich vorher beim Finanzamt oder der Krankenkasse.
Je nach Arbeitsmodell gelten unterschiedliche Regelungen:
Arbeitsmodell | Steuerpflicht | Sozialversicherung | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Minijob (520 €) | Pauschalversteuerung möglich | Nein | Ideal bei wenig Zeit; BAföG-freundlich |
Werkstudent | Lohnsteuer je nach Klasse | Nur Rentenversicherung | Max. 20 Std./Woche; praxisnah |
Teilzeit-/Vollzeitjob | Ja | Ja | Zeitintensiv, gut planbar notwendig |
Selbstständig / Freiberuflich | Ja (je nach Gewinn) | Abhängig von Einkommen | Hohe Flexibilität, aber meldepflichtig |
Krankenversicherung:
Studierende dürfen max. 20 Stunden pro Woche arbeiten, um in der studentischen Krankenversicherung zu bleiben. Mehr als das? → freiwillige Versicherung oder Familienversicherung (bis 25 J.).
Ein Nebenjob im Fernstudium erfordert Disziplin. Mit diesen Tipps klappt es besser:
Ein Fernstudium ist eine Investition – in dich selbst, aber oft auch in deinen Job. Denn wer sich neben der Arbeit weiterbildet, bringt neue Kompetenzen und frisches Wissen mit in den Betrieb. Das wissen auch viele Arbeitgeber – und sie sind oft bereit, diese Weiterbildung zu unterstützen.
In diesem Abschnitt erfährst du:
Immer mehr Unternehmen erkennen: Weiterbildung lohnt sich. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Digitalisierung und schnellen Marktveränderungen wird lebenslanges Lernen zur Notwendigkeit. Ein Fernstudium ist da ideal – flexibel, praxisnah und ohne lange Auszeiten vom Job.
Unterstützungsform | Beschreibung |
---|---|
Übernahme von Studiengebühren | Teilweise oder vollständige Zahlung der Fernstudienkosten durch den Arbeitgeber |
Lernzeit während der Arbeitszeit | Freistellung für Lernzeit, z. B. ein halber Tag pro Woche |
Urlaub für Prüfungen/Seminare | Sonderurlaub oder flexible Freistellung für Präsenztermine und Prüfungen |
Zuschüsse für Technik & Literatur | Übernahme von Ausgaben für Laptop, Fachbücher oder Software |
Weiterbildungsvereinbarungen | Vertragliche Regelung mit Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Ausscheiden |
Sophie arbeitet im Marketing eines Mittelständlers. Ihr Arbeitgeber übernimmt 50 % der Studiengebühren ihres berufsbegleitenden BWL-Fernstudiums und stellt ihr einen Tag im Monat zum Lernen frei – unter der Bedingung, dass sie mindestens zwei Jahre nach Abschluss im Unternehmen bleibt.
Viele Unternehmen sind offen für Förderung – wenn sie merken, dass auch sie davon profitieren. Deshalb solltest du das Gespräch gut vorbereiten:
Tipps für dein Gespräch:
Der sogenannte Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ist ein gesetzlich geregelter Anspruch in vielen Bundesländern – und zwar auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung.
Der Anspruch ist Ländersache – in folgenden Bundesländern gilt er derzeit (Stand 2024):
✅ Berlin
✅ Brandenburg
✅ Bremen
✅ Hamburg
✅ Hessen
✅ Niedersachsen
✅ Nordrhein-Westfalen
✅ Rheinland-Pfalz
✅ Saarland
✅ Sachsen-Anhalt
✅ Schleswig-Holstein
✅ Thüringen
Kein gesetzlicher Anspruch: Bayern, Sachsen
Wichtig: Du musst eine Veranstaltung besuchen, die als Bildungsurlaub anerkannt ist – z. B. über die Fernuni Hagen oder Institute mit AZAV-Zertifizierung.
💡 Tipp: Wenn du das erste Mal Bildungsurlaub beantragst, informiere deine Personalabteilung frühzeitig – dort ist der Begriff nicht immer bekannt.
Ja! Viele Förderungen lassen sich miteinander kombinieren. Beispiel:
→ Ergebnis: Staat + Arbeitgeber + Steuererleichterung – so finanzierst du dein Fernstudium optimal.
Derzeit nicht verfügbar
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